Datum: 27.09 – 28.09. 2014
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Änderung der Satzung der Jusos Rheinland-Pfalz – Delegiertenverteilung
Ersetze §3 Nr 2 Satz 2 bis 4 durch:
Bei der Verteilung der Delegierten entfällt auf jeden Unterbezirk ein Grundmandat. Die übrigen Mandate werden an alle Unterbezirke nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren entsprechend ihrer Mitgliederanzahl verteilt.
Begründung:
Durch den alten Delegiertenschlüssel kam es zu großen Diskrepanzen. Bei der Berechnung der Delegierten zur aktuellen Landeskonferenz kam es vor, dass alle UBe mit 75 Mitgliedern auf 2 Delegierte kamen, UBe mit 76-78 auf 3 und UBs mit 79-125 auf 4.
Dadurch ergaben sich große Unterschiede bei der Anzahl, wie viele Mitglieder ein UB pro Delegierten hat. Bei einem arithmetischen Mittel von 28,75 Mitgliedern pro Delegierte im Landesverband gab es eine große Anzahl an Ausreißern, die bis auf 37,5 Mitgliedern pro Delegierte reichten, bei ebenso vielen UBen, die bereits je 20 Mitglieder eine*n Delegierte*n bekamen.
Nach der neuen Berechnung werden fast alle Ausreißer nach oben bereinigt und nur wenige Ausreißer nach unten bleiben erhalten (bedingt durch das Grundmandat werden kleine UBe weiterhin leicht bevorzugt).