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Geschrieben von: Dennis Feldmann
Ergebnis: ?
Europäisches Wahlrecht
Antragstext:
Die Jusos fordern die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, von Artikel 223 AEU-Vertrag Gebrauch zu machen und eine Änderung des Wahlrechts spätestens zu den Wahlen des Europäischen Parlaments 2024 (9. Legislaturperiode) zu initiieren. Dabei fordern wir die Umsetzung der folgenden Punkte:
-Einführung eines gemeinsamen Europäischen Wahlrechts
-Bürgerinnen und Bürger sollen zwei Stimmen bei der Wahl des EP haben: Personen – und Listenstimme
-Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in allen Mitgliedstaaten.
-Das Verhindern der Möglichkeit der doppelten Stimmabgabe, indem die Stimmabgabe nur noch am festen Wohnsitz erfolgen soll.
-Eine europäische Wahlbehörde soll zur Durchführung und Überwachung der Wahlen geschaffen werden.
Begründung:
Die Wahlbeteiligung bei den letztjährigen Europawahlen war in vielen europäischen Staaten, darunter auch Deutschland, trotz dringender Themen rückläufig. Besonders beunruhigend ist dabei die nach wie vor geringe Beteiligung von jungen Menschen. Wir Jusos, erhoffen uns durch eine Reform der Wahlen zum Europäischen Parlament einen Impuls, der die Wahlbeteiligung (und damit auch die demokratische Legitimation des Parlaments) erhöht. Um die Wahl auch für junge Menschen attraktiv zu machen, fordern wir außerdem ein europaweit geltendes Wahlalter, sowohl für das aktive, als auch passive Wahlrecht. Dies sollte sich an den Ländern ausrichten, bei denen das Wahlalter am jüngsten ist, was momentan mit 16 Jahren der Fall ist. Besonders für Jugendliche, die sonst nicht wählen dürfen, ist es ein großartiges Zeichen, denn es bedeutet, dass Europa ihnen eine Chance gibt aktiv Mitzugestalten und deren Stimme gehört wird.
Eine neu zu schaffende europäische Wahlbehörde soll die Wahlen durchführen und überwachen, so erhoffen wir uns die Akzeptanz für die Europäische Union zu erhöhen.