Die SPD Güls wird in der nächsten Ortsbeiratssitzung beantragen, dass bereits ab dem Abbiegen von der B416 in Höhe des „Stieffenhofer-Geländes“ ins Neubaugebiet Südliches Güls (Abzweig B416 zur „ Karl-Mannheim-Straße“ bzw. zur Straße „Am Turnerheim“) eine „Tempo 30- Zone“ eingerichtet wird. Im diesem Bereich wurde vor einiger Zeit die Vorfahrtsregelung unterhalb der „Ochsenbrücke“ an der Einmündung der Straßen „Karl-Mannheim-Straße/Am Turnerheim“ durch die Verwaltung geändert. Dies hat aus Sicht der Gülser Sozialdemokraten leider nur bedingt zur Entspannung der Verkehrssituation im genannten Bereich geführt; es kommt hier – auch durch die rasante Fahrweise einiger motorisierten Verkehrsteilnehmer – immer noch häufig zu brenzligen Situationen und zu Verkehrsgefährdungen. In dem Bereich ist z.Zt. noch Tempo 50 erlaubt; eine Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h könnte hier für mehr Verkehrssicherheit sorgen.
Die SPD wurde daher von Gülser Mitbürgern gebeten, das Thema mit dem Ziel aufzugreifen, diese gefährliche Verkehrssituation durch die Umwandlung des o.g. Verkehrsabschnittes – in dem zur Zeit noch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt – in eine „Tempo-30-Zone“ zu entschärfen.
Toni Bündgen, 1. Vorsitzender der SPD Güls, erklärt: „Dieser Bitte kommt die Gülser SPD natürlich gerne nach und wird in der nächsten Ortsbeiratssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen.“