Einige Fakten zur Reform der Grundsteuer – Zusammengestellt von MdL Anna Köbberling:
- Die Reform der Grundsteuer wurde der Politik mit BVerfGE vom April 2018 auferlegt – wegen völlig veralteter Bodenrichtwerte (West: 1964, Ost: 1935). Für die Neuregelung wurde eine sehr kurze Frist festgelegt: Bis zum 31.12.2019 musste die gesetzliche Neuerung getroffen sein, damit ab 2025 die Grundsteuer nach den neuen Regeln erhoben werden kann. Die Einigung war schwierig, und es drohte das Problem, dass ab 2025 keine Grundsteuer mehr erhoben werden und damit den Kommunen eine wichtige Einnahmequelle wegbrechen könnte.
- Schließlich ist es doch gelungen, bis Ende 2019 einen Kompromiss mit Bund und Ländern zu finden, der im Bundestag die damals regierende CDU geschlossen zugestimmt hat. Einige Länder waren mit dem Kompromiss aber nicht einverstanden und haben eine Öffnungsklausel durchgesetzt, mit dem Ergebnis, dass BY, BW, HH, HE und NI ein anderes Berechnungsmodell eingeführt haben. Die anderen 11 Länder haben das Bundesmodell eingeführt.
- Bei der anschließenden Berechnung ist aufgefallen, dass es zu einer massiven Belastungsverschiebung zwischen Wohn- und Gewerbe-Immobilien kommt. Das gilt auch für die Länder, die durch die Öffnungsklausel ein anderes Berechnungsmodell gewählt haben.
4. Daraufhin haben 2023 die Länder nochmal an den Bund (mit dann neuer Bundesregierung) appelliert, die Steuermesszahlen zu ändern. Es sollte weiter bei einer möglichst bundeseinheitlichen Lösung (bis auf die 5 Abweichler) bleiben. Diese Änderung hat Finanzminister Lindner aber abgelehnt.
5. Das Saarland, Sachsen und Berlin haben daraufhin auf eigene Faust die Steuermesszahlen geändert. Die Mehrheit der Länder (so auch RLP) hat an dem Bundesmodell festgehalten.
6. Eine weitere, relativ kurzfristig zu realisierende Möglichkeit, die Belastungsverschiebung auszugleichen, wäre die Einführung geteilter Hebesätze zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien. Die Länder NRW, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben den Kommunen ermöglicht. Das wurde in RLP von den Kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt.
7. Fazit: Differenzierte Hebesätze sind die einzige realistische und kurzfristig umsetzbare Lösung, um die Belastungsverschiebung wieder auszugleichen. Dafür müssen aber die Kommunalen Spitzenverbände ihre Haltung ändern oder die Landesregierung die Differenzierung gegen das Votum der Kommunalen Spitzenverbände ermöglichen.